Grüne Erfolge
Die schwarz-grüne Regierungskoalition hat die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu einer ihrer Kernaufgaben gemacht. Ein zentrales Anliegen ist die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft und der Beratungsstellen, die sich aktiv gegen rechtsextreme Strukturen einsetzen. Die mobilen Beratungsteams in den fünf Regierungsbezirken sowie spezialisierte Anlaufstellen für Opfer rechter Gewalt und zivilgesellschaftliche Aussteigerberatungen sind dabei unverzichtbar.
Der entsprechende Newsletter-Beitrag zusammen mit Verena Schäffer und İlayda Bostancıeri findet sich hier: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/verena-schaeffer-newsletter-staerkung-der-beratungsstruktur-gegen-rechtsextremismus.
Im Dezember 2022 wurde der "Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut" ins Leben gerufen, um gezielt einkommensschwache Haushalte und die soziale Infrastruktur in unseren Kommunen zu fördern. Insgesamt stehen dafür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Bereits einen Monat nach der offiziellen Ankündigung erhielten die 396 Städte, Gemeinden und 31 Landkreise die notwendigen Bewilligungsbescheide, um die Mittel schnell abrufen zu können. Die Landesregierung hat großen Wert auf Flexibilität gelegt, sodass jede Kommune die Gelder entsprechend ihrer spezifischen sozialen Herausforderungen einsetzen kann.
Mit diesem Projekt wollen wir ein starkes Unterstützungssystem aufbauen, das insbesondere einkommensschwache Haushalte entlastet und die sozialen Angebote vor Ort stärkt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie steigenden Lebenshaltungskosten, ist es entscheidend, diese Hilfe bereitzustellen und ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Der Stärkungspakt trägt dazu bei, die Lebensqualität aller Menschen in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern.
Eine entsprechende Pressemitteilung wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hier eingestellt: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/staerkungspakt-gegen-armut-kommunen-koennen-nun-insgesamt-rund-150-millionen-euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Programm "Inklusionsscheck NRW" neue Akzente zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Vereine und Organisationen können ab sofort eine Pauschale von 2.000 Euro beantragen, und das ganz bequem über ein Online-Verfahren. Insgesamt stehen dafür 500.000 Euro bereit. Das Programm zielt darauf ab, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu stärken und die gesellschaftliche Integration zu fördern.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://www.engagiert-in-nrw.de/inklusionsscheck.
Die Energiewende in Nordrhein-Westfalen wird deutlich beschleunigt, denn wir haben den pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern für Windenergieanlagen abgeschafft.
Die Änderung des Landesentwicklungsplans ist ein riesiger Fortschritt für die Wettbewerbsfähigkeit und energiepolitische Souveränität Nordrhein-Westfalens. Wir freuen uns dieses Wahlversprechen in kürzester Zeit einlösen zu können und sind stolz auf diese wichtige Errungenschaft für den Klimaschutz.
Den Gesetzentwurf findet man hier: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/fuenftes-gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-zur-ausfuehrung-des-baugesetzbuches-in-nordrhein-westfalen.
Die Einrichtung der Zentralstelle Umweltkriminalität (ZeUK) in Dortmund ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen Umweltkriminalität.
Angesichts der wachsenden Komplexität solcher Straftaten übernimmt die ZeUK eine landesweite Zuständigkeit für bedeutsame Umweltstrafverfahren. Vergleichbar mit bewährten Einrichtungen für Terrorismus, Cybercrime und Organisierte Kriminalität, hat die ZeUK im Landeshaushalt 2023 18 Fachkräfte zugewiesen bekommen, darunter acht engagierte Staatsanwält*innen sowie zwei erfahrene Oberstaatsanwält*innen.
Die Gründung der ZeUK erfolgt nach umfassenden Anhörungen von Fachressorts, Staatsanwaltschaften, Gerichtspraxis und Personalvertretungen. Unsere Justiz in Nordrhein-Westfalen wird in diesem Jahr mit dem Aufbau der Zentralstelle beginnen, um die Effektivität der Strafverfolgung bei Umweltkriminalität zu steigern.
Wir setzen auch auf verstärkte Zusammenarbeit bei der Polizeiarbeit. Daher richten wir beim Landeskriminalamt eine Koordinierungsstelle Umweltkriminalität ein, um eine kooperative Umgebung zu schaffen.
Unsere Bemühungen gehen über die Landesgrenzen hinaus. Mit der ZeUK schaffen wir nicht nur einen "Single Point of Contact", sondern auch eine effiziente Vernetzung mit Umwelt- und Verbraucherschutzbehörden sowie NGOs, um gemeinsam für den Schutz unserer Umwelt einzustehen.
Dies ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft. Wir setzen uns weiterhin leidenschaftlich für den Umweltschutz ein und bekämpfen Umweltverbrechen entschlossen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://www.justiz.nrw.de/JM/justizpol_themen/zentralstellen_schwerpunkt-sta/zeuk/index.php.
In Nordrhein-Westfalen erstrecken sich die ländlichen Regionen über zwei Drittel der Landesfläche und sind für viele Menschen zentrale Lebensräume. Um die Vitalität und Attraktivität dieser Dörfer und Kommunen zu fördern, engagiert sich die Landesregierung intensiv für deren Entwicklung. Im Jahr 2023 konnten sich beispielsweise zehn Projekte aus dem Kreis Coesfeld über eine Gesamtförderung von 748.265 Euro freuen. Ziel ist es, die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur in den ländlichen Gebieten zu verbessern und so die Lebensqualität vor Ort nachhaltig zu steigern.
Meine Pressemitteilung zu diesem Thema findet man hier: https://dorothea-deppermann.de/presse-archiv-2023.
Eine weitere Pressemitteilung der Grünen in Coesfeld ist hier abrufbar: https://gruene-coesfeld.de/userspace/NW/ov_coesfeld/Bilder/Dorothea/23_10_13_Foerdermittel_laendlicher_Raum_Coesfeld.pdf.
Es ist geschafft! Die Stelle einer/eines Polizeibeauftragten kommt! Wir Grünen haben uns seit Jahren für dieses große Vorhaben eingesetzt.
Die Stelle der/des Polizeibeauftragten ist unabhängig vom Innenministerium und direkt beim Landtagspräsidium angesiedelt. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Problemen oder Hinweisen auf Fehlverhalten an diese Stelle wenden. Auch Polizistinnen und Polizisten haben die Möglichkeit, Hinweise zu geben und Unterstützung zu suchen. Zusätzlich berät die/der Polizeibeauftragte das Parlament, um die Abläufe und die grundsätzliche Arbeit der Polizei kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Zu den Befugnissen der/des Polizeibeauftragten gehören Akteneinsicht, Rücksprache mit Personen, Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die unabhängige Bewertung von Sachverhalten. Diese umfassenden Befugnisse stellen sicher, dass die/der Polizeibeauftragte effektiv arbeiten kann und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Polizistinnen und Polizisten angemessen berücksichtigt werden.
Die Einrichtung dieser Stelle bringt einen deutlichen Mehrwert. Da die Polizei das staatliche Gewaltmonopol ausübt, müssen wir höchste Anforderungen an ihre Qualität stellen und diese kontinuierlich verbessern. Durch die Entkopplung von Beschwerden von der Polizei selbst wird die Hemmschwelle für Bürgerinnen und Bürger gesenkt, sich über potenzielles polizeiliches Fehlverhalten zu äußern. Gleichzeitig wird das Expertenwissen der Polizistinnen und Polizisten stärker in die parlamentarische Arbeit einbezogen.
Wie bei so vielen Konstellationen: Dialog schafft Vertrauen!
Die Einrichtung der Stelle der/des Polizeibeauftragten ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz, Vertrauen und Bürgerbeteiligung.
Den Gesetzentwurf findet man hier: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/gesetz-ueber-die-unabhaengige-polizeibeauftragte-oder-den-unabhaengigen-polizeibeauf-tragten-des-landes-nordrhein-westfalen.
Mit der stufenweisen Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 setzen wir ein klares Zeichen für mehr Gerechtigkeit und Wertschätzung im Lehrberuf. Dies ist ein wichtiger Schritt, um mehr junge Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen und die Zukunft unserer Kinder zu sichern.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/anhebung-der-eingangsbesoldung-fuer-alle-lehraemter-auf-13.
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes gibt Kommunen mehr Handlungsspielraum, um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und nachhaltigen Mobilität schneller umzusetzen. Dies beinhaltet die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen flexibler einzurichten sowie autofreie Zonen in Innenstädten zu fördern. Ziel der Reform ist es, eine sichere, umweltfreundliche und moderne Verkehrsinfrastruktur zu schaffen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird und den öffentlichen Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver macht. Die Reform trägt dazu bei, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und eine klimafreundliche Mobilität zu fördern.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/reform-strassenverkehrsgesetz-und-strassenverkehrsordnung.
Das vergünstigte Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler wird auch im nächsten Schuljahr fortgeführt, wie das Kommunal-, Schul- und Verkehrsministerium in einem Runderlass bekanntgegeben haben. Dadurch erhalten Kommunen, Schulen sowie Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mehr Planungssicherheit. Schülerinnen und Schüler, deren Schulträger am NRW-Modell teilnehmen, zahlen weiterhin nur 29 Euro monatlich für das Ticket. Das Land und die Schulträger tragen gemeinsam die Kosten, um die verbilligte Nutzung des deutschlandweit gültigen Tickets zu ermöglichen. Wir unterstützen die Fortführung ausdrücklich.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/deutschlandticket-fuer-schuelerinnen-auch-im-neuen-schuljahr.
Die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) bieten großes Potenzial, um den Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen effizienter, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Durch den Einsatz digitaler Systeme können Verkehrsflüsse verbessert, Staus vermieden und Transportzeiten verkürzt werden, was auch zur Reduktion von Emissionen beiträgt. Gleichzeitig sind eine zuverlässige Datengrundlage, technische Infrastruktur und gesellschaftliche Akzeptanz entscheidend, um diese Innovationen erfolgreich umzusetzen. Wichtig ist, dass digitale Lösungen im Mobilitätssektor transparent, diskriminierungsfrei und datenschutzkonform gestaltet werden, um eine nachhaltige und moderne Verkehrsgestaltung zu ermöglichen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/strassenverkehr-der-zukunft-die-potenziale-von-digitalisierung-und-ki-nutzen.
Mit der Milliardeninvestition von Microsoft im Rheinischen Revier wird die Attraktivität Nordrhein-Westfalens für digitale Transformation unterstrichen. Diese Investition bietet die Chance, die Region zu einer Schlüsselregion für Digital- und Quantentechnologie zu entwickeln.
Um diese Entwicklung voranzutreiben, braucht es den weiteren Ausbau der Infrastruktur für Künstliche Intelligenz (KI), insbesondere durch ein landeseigenes Hochleistungs-Rechenzentrum. Dies soll es öffentlichen Verwaltungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, die Potenziale von KI optimal zu nutzen.
Eine starke KI-Infrastruktur soll NRW als Innovationsstandort stärken, digitale Wertschöpfungsketten fördern und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/eisentraut-franken-wir-machen-nordrhein-westfalen-zur-zukunftsregion-fuer-kuenstliche-intelligenz.
Nahezu täglich kommen neue KI-basierte Programme auf den Markt, die unser gesellschaftliches Leben und die Wirtschaft erheblich beeinflussen. Auch die öffentliche Verwaltung kann von dieser digitalen Transformation profitieren. KI, Maschinelles Lernen und Automatisierung bieten die Chance, Effizienz, Transparenz und Serviceorientierung zu steigern, was die Modernisierung von Staat und Verwaltung vorantreibt. Wichtig ist dabei, dass KI nur dort eingesetzt wird, wo ein echter Mehrwert besteht, und stets hohe Anforderungen an Vertrauenswürdigkeit, Transparenz und Datenschutz erfüllt. Die Entwicklung und Nutzung von KI in der Verwaltung muss verantwortungsvoll gestaltet werden, um eine bürgernahe, effiziente und verlässliche öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/die-potenziale-von-kuenstlicher-intelligenz-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-nutzen.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von Vernachlässigung und Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, zu werden. Ihre Abhängigkeit von Betreuungspersonen, Kommunikationsbarrieren und vermeintlich geringere Glaubwürdigkeit erschweren oft die Aufdeckung dieser Taten. Zudem erhalten sie kaum altersgerechte Aufklärung und Unterstützung, um sich gegen Gewalt zu schützen, was ihre Verletzlichkeit weiter erhöht. Ein inklusiver Kinderschutz, der alle spezifischen Lebenslagen und Bedarfe berücksichtigt und barrierefreie Präventions- und Hilfsangebote bereitstellt, ist daher unerlässlich, um das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlicher zu gewährleisten.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/kinder-und-jugendliche-mit-behinderungen-beim-kinderschutz-staerker-mitdenken-und-besser-schuetzen.
Der Verlust eines Kindes durch Fehl- oder Totgeburt ist eine tiefgreifende Tragödie für betroffene Familien. Dieses oft tabuisierte Thema betrifft viele Menschen: In Deutschland gab es im Jahr 2022 rund 3.247 Totgeburten. Fehlgeburten werden hingegen nicht systematisch erfasst, obwohl 11 bis 15 Prozent aller Schwangerschaften damit enden.
Wir fordern mehr Forschung, um Ursachen und Präventionsmöglichkeiten besser zu verstehen. Gleichzeitig sollen Unterstützungssysteme für betroffene Familien verbessert werden. Dazu gehören Leitfäden für medizinische und psychosoziale Nachsorge sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte.
Zudem soll die Möglichkeit der Beurkundung von Fehlgeburten gestärkt und die Einrichtung von Trauerorten für Sternenkinder auf Friedhöfen ausgeweitet werden. Auf Bundesebene wird eine Erweiterung des Mutterschutzes auch auf Fehlgeburten angestrebt, um betroffenen Familien mehr Zeit zur Erholung zu ermöglichen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/familien-von-sternenkindern-verdienen-mehr-aufmerksamkeit-eltern-bei-fehl-und-totgeburten-besser-unterstuetzen.
Bezahlbarer Wohnraum bleibt rar, vor allem in den Ballungsräumen. Um den Neubau zu fördern, hat NRW das Wohnraumförderprogramm bis 2027 um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Für das Jahr 2024 stehen zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung, wodurch 2,7 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bereitstehen.
Trotz der Baukrise, die durch hohe Kosten und Materialknappheit verursacht wird, sollen verbesserte Förderkonditionen und eine stärkere Digitalisierung den Bauprozess beschleunigen. Erste Erfolge zeigen sich bereits durch mehr Projekte im sozialen Wohnungsbau. Damit will die Landesregierung den Druck auf den Wohnungsmarkt spürbar reduzieren.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/arndt-klocke-fachinfo-bauenwohnen-15-milliarden-zusaetzlich-fuer-die-nrw-wohnraumfoerderung.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, deren Bekämpfung für uns ein zentrales Anliegen ist. Die Grundlage bildet die Istanbul-Konvention, deren Vorgaben wir konsequent umsetzen. Aus diesem Grund haben wir einen Antrag eingebracht, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt zu erarbeiten, um den Schutz der Opfer weiter zu stärken. Dabei liegt der Fokus auf umfassenden Schutzmaßnahmen, wie der Erhöhung von Frauenhausplätzen und der besseren Vernetzung von Polizei und Beratungsstellen. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Betroffenen soll der Aktionsplan "NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt" weiterentwickelt werden.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/bostancieri-troles-wir-staerken-den-opferschutz-fuer-betroffene-haeuslicher-gewalt.
Endometriose, eine lebenseinschränkende, chronische Krankheit, wird in der Gesellschaft oft unterschätzt. Die zusätzliche Förderlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Bereich Frauengesundheit, insbesondere für Endometriose, ist ein begrüßenswerter erster Schritt. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht Hoffnung auf verstärkte Forschung und Aufklärung, um das Verständnis zu vertiefen und verbesserte Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ein wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung und Anerkennung dieser oft unterschätzten gesundheitlichen Herausforderung.
Weitere Informationen zum Förderziel, Zuwendungszweck sowie die Rechtsgrundlage finden sich hier: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/09/2023-09-05-Bekanntmachung-Endometriose.html.
Das Potenzial gut ausgebildeter Frauen ist ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels. Die 15 Kompetenzzentren Frau und Beruf unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Frauen als Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Sie bieten Expertise in der Entwicklung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und fördern die Diversität sowie Inklusion in den Betrieben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von Frauen in besonderen Lebenslagen, wie Frauen mit internationaler Familiengeschichte oder in Tech-Berufen. Die Kompetenzzentren sollen weiterentwickelt und ihr Angebot auch um digitale Formate ergänzt werden, um Unternehmen flächendeckend und flexibel zu unterstützen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/kompetenzzentren-frau-und-beruf-erhalten-und-weiterentwickeln.
Der Abschluss des Jurastudiums ist aufgrund der beiden Staatsexamina sehr herausfordernd und anspruchsvoll. Der neue integrierte Bachelor-Grad bietet nun eine wichtige Anerkennung der universitären Leistungen der Studierenden, unabhängig von den Ergebnissen der staatlichen Pflichtfachprüfung. Studierende, die alle universitären Prüfungsanforderungen erfüllt haben, erhalten automatisch diesen Bachelor-Grad.
Diese Neuerung fördert nicht nur die Attraktivität des Studiums, sondern trägt auch zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei. Sie ermöglicht es den Studierenden, mit einem akademischen Grad ins Berufsleben zu starten oder ein weiterführendes Masterstudium zu beginnen. Eine gesetzliche Regelung sichert dabei die Qualität und garantiert eine einheitliche Verleihungspraxis.
Diese Reform bietet verbesserte berufliche Perspektiven und unterstützt eine effizientere Nutzung des Bildungspotentials im juristischen Bereich.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/hanses-erwin-jurastudium-in-nrw-wird-attraktiver-und-moderner.
Angesichts der Nahost-Ereignisse sollen Hochschulen aktiv gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit vorgehen. Dazu sind klare Positionen der Hochschulleitungen, sinnvolle Aufklärungskampagnen, die Verhinderung von Desinformationen und physische Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. In Kooperation mit den Hochschulen wird ein zentrales Angebot für jüdische Studierende geschaffen, begleitet von der Ermutigung zur Erweiterung psychosozialer Beratungskapazitäten. Gemeinsam wird ein Weiterbildungsangebot für Berater*innen, Lehrende und andere Hochschulmitglieder entwickelt, um deren Beratungskompetenzen im Nahostkonflikt zu stärken. Ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der Diskriminierungsschutzmaßnahmen im Hochschulgesetz wird erarbeitet, insbesondere zum effektiven Schutz der Studierenden vor Diskriminierung und Verletzungen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/unterstuetzung-fuer-juedische-und-israelische-studierende.
Wir setzen uns im Dialog mit den Hochschulen für fairere Arbeitsbedingungen und verlässliche Karrierewege auch abseits der Professur ein. Mit den bereitgestellten Mitteln sollen mehr unbefristete Stellen geschaffen werden, die wir durch ein striktes Monitoring überwachen. Zudem arbeiten wir an familienfreundlicheren Semesterzeiten und fördern Diversität, Inklusion sowie Gleichstellung, unter anderem durch gerechtere Bezahlung und Maßnahmen gegen Geschlechterungerechtigkeiten. Aktuell verfolgen wir die laufenden Tarifverhandlungen und die Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und werden entsprechend reagieren.
Weitere Informationen sind hier abrufbar: https://gruene-fraktion-nrw.de/newsletter-artikel/beschaeftigungsbedingungen-an-den-hochschulen-verbessern.